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Was wir anbieten

Handelsrecht, Recht der Handelsgesellschaften

Unsere Hilfe und Beratung bieten wir bei der Gründung der Handelsgesellschaften aller Arten und bei der Ausfertigung aller dazu notwendigen Unterlagen an. Wir realisieren alle Tathandlungen, die mit der Gründung einer Gesellschaft zusammenhängen, inklusive Kontaktaufnahmen mit Gewerbeamt und Handelsregister, wo wir unsere Klienten vertreten. Wir bieten den kompletten Service bei internen Änderungen der Gesellschaften (Änderung des Sitzes, des statutarischen Vertreters, der Gesellschafter u.dgl.), bei Änderungen der Rechtsform von Gesellschaften, bei Verschmelzung, Verflechtung, Trennung, Auflösung und Liquidation. Hilfsbereit sind wir auch bei der Organisation von Generalversammlungen und der Vorbereitung der damit zusammenhängenden Dokumentation.

Unser Anwaltsbüro gewährt den kompletten Rechtsservice bei der Organisation von Generalversammlungen, die Folgendes umfasst:

  • Ausarbeiten von Dokumenten und Unterlagen, die die Verhandlung betreffen, vor allem Einladungen zur Versammlung, Ausfertigung vom Protokoll der Verhandlung und Dokumente der anwesenden Gesellschafter oder Aktionären, Ausfertigung der Entscheidung eines Gesellschafters/Aktionärs, der die Wirkung einer Generalversammlung ausübt.

  • Sicherung der Beteiligung eines Notars, falls dies vom Gesetz verlangt wird.

  • Ausfertigung von notwendigen Unterlagen zur Eintragung von angenommenen Änderungen ins Handelsregister und in andere damit zusammenhängende, amtliche Evidenzen. Desweiteren bei der Vertretung für Handlung beim Handelsregister.

  • Elektronische Antragseinreichung im Bereich Gewerbeunternehmen und Handelsregister mittels elektronischer Unterschrift, wodurch der Klient 50% an Gebühren sparen kann


  • Wir gewähren Rechtsberatung bei der Vorbereitung, Ausfertigung und Beurteilung einzelner Vertragstypen. Gerne helfen wir bei der Lösung von Streitigkeiten, die sich aus vertraglichen oder anderen handelsverbindlichen Beziehungen entstanden sind.

    Selbstverständlich ist die Ausarbeitung von Rechtsanalysen und Prüfungen für Akquisitionen, Projekten und Due Dilligence.

    Wir sind weiterhin tätig im Bereich der Eintreibung von Außenständen auf gerichtlichem oder außergerichtlichem Wege, im Bereich der Geltendmachung von Ansprüchen unseres Klienten mittels Klage und anschließender Vertretung vor Gericht und auch bei Exekutionsverfahren.

    Zivilrecht

    Wir vertreten unsere Klienten bei allen Verhandlungsarten nach der bürgerlichen Gerichtsordnung und dem Bürgerlichem Gesetzbuch. Beim Gericht erheben wir Ansprüche des Klienten und wir vertreten ihn bei der Verhandlung vor dem Gericht. Eine Selbstverständlichkeit ist die Beratung und Ausarbeitung von Kauf-, Schenkungs- oder anderen Verträgen. Unsere Rechtsberatung richtet sich auch auf die Trennung von Miteigentum oder anteilsloser Gütergemeinschaft, wir sichern komplexe Rechtsdienste bei der Übertragung und Verpachtung von Immobilien, wobei wir auch ihre Bewertung durch Sachverständige sichern.

    Wir leisten Rechtsdienste im Bereich Erbrecht inklusive Erstellung von Testamenten, Enterbungsdokumenten und wir vertreten unsere Klienten bei Prozessen, die mit Erbschaftsverfahren zusammenhängen. Wir gewähren Rechtsdienste bei Fällen über Schadensersatz und ungerechtfertigte Bereicherung.

    Wir gründen Bürgervereinigungen und auf Wunsch des Klienten leisten wir Änderungen in Diesen.

     

    Verwaltungsrecht

    Wir gewähren Rechtshilfe im Bereich Disziplinar- und Verwaltungsunrechten, weiter bei
    • Vertretung in ganzem Komplex von Verwaltungsverfahren
      • Vertretung im Verfahren über Nachprüfung der Gesetzlichkeit von Entscheidungen der Verwaltungsstaatsorgane
      • Vertretung im Verfahren über Nachprüfung der Gesetzlichkeit von Vorgangsweise der Verwaltungsstaatsorgane
    • Baurecht (Raumplan- und Bauverfahren)
    • Katasterrecht
    • Umweltrecht
    • Abfallwirtschaftsrecht
    • Zollrecht
    • Devisenrecht
    • Steuer- und Finanzrecht

     

    Arbeitsrecht

    Wir fertigen Verträge im Bereich des Arbeitsrechtes (Kollektivverträge, Arbeitsordnung für Arbeitnehmer, Managerverträge und Arbeitsverträge), gewähren Rechtsberatung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bei der Lösung von Arbeitsstreitigkeiten, vertreten Klienten bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht und bereiten alle rechtlichen Dokumente vor, die mit dem Arbeitsrecht zusammenhängen.

     

    Familienrecht

    Unsere Klienten vertreten wir vor allem bei Ehescheidung, Regelung der gemeinsamen Beziehungen zwischen Eltern und Kindern, inklusive Verfahren über die Festlegung von Unterhaltsansprüchen und Adoption. Wir vertreten Klienten erfolgreich beim Verfahren über die Bestimmung und Verleugnung der Vaterschaft. Die Rechtsanwaltskanzlei sichert Abfassung aller Arten von Elternvereinbarungen, die vom Gericht nicht genehmigt werden müssen, Erzwingung nicht ausbezahlten Unterhaltes im Rahmen Exekutionsverfahrens und Gewähren von Rechtsberatung im Bereich des Ersatzunterhaltes nach Gesetz Nr. 452/2004 über Ersatzunterhaltsgeld.

     

    Strafrecht

    Wir konzipieren Anlässe und Mitteilungen über den Verdacht der Begehung einer Straftat. In Zusammenarbeit mit Klienten arbeiten wir die Strafanzeige aus, verteidigen den Klienten beim Strafprozess in allen seinen Stadien, vertreten ihn beim Strafverfahren und eventuell dann auch bei dem folgenden Zivilverfahren über Schadensersatz.
    Kontakt

    Lion Law Partners s.r.o.
    Komenského 14A
    974 01 Banská Bystrica

    Tel./Fax: +421 48 412 54 43
    E-mail: office@llp.sk